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Prüfungsanmeldung für ehemals besonders befähigte Revisoren mit einem anerkannten Wirtschaftsprüferdiplom eines Drittstaates und langjähriger Revisionspraxis in der Schweiz Änderungen in der Wegleitung zur Prüfungsordnung Unter dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG), das seit 2007 in Kraft ist, werden Wirtschaftsprüfer mit einem ausländischen anerkannten Wirtschaftsprüferdiplom nicht als Revisionsexperten zugelassen, sofern das Herkunftsland nicht Gegenrecht hält. Besonders hart trifft dies einige qualifizierte Wirtschaftsprüfer aus Ländern ausserhalb der EU, die unter altem Recht bereits jahrelang erfolgreich in der Schweiz als besonders befähigte Revisoren im Sinne der Verordnung vom 15. Juni 1992 tätig waren. Diese Wirtschaftsprüfer sind mit den Schweizer Verhältnissen vertraut und kennen sich im schweizerischen Rechnungslegungs- und Steuerrecht bestens aus. Die Prüfungskommission hat nun entschieden, dass Wirtschaftsprüfer mit einem anerkannten ausländischen Wirtschaftsprüferdiplom direkt an die Diplomprüfung zugelassen werden, sofern sie strenge, klar definierte Anforderungen erfüllen. Der Artikel 3.1 der Wegleitung zur Prüfungsordnung wurde deshalb wie folgt mit einer Ziffer (10) ergänzt: „Revisoren mit einem Ausweis gemäss Art. 3.31 PO, die bereits ein anerkanntes Wirtschaftsprüferdiplom eines Drittstaates erworben haben und zusätzlich am 31. August 2007 seit mindestens fünf Jahren die Bedingungen gemäss der damals gültigen Verordnung vom 15. Juni 1992 über die fachlichen Anforderungen an besonders befähigte Revisoren erfüllt haben und in diesem Zeitraum tatsächlich als besonders befähigte Revisoren tätig waren, können auf Gesuch hin von den Modulprüfungen als Gesamtes befreit werden. Die Prüfungskommission entscheidet in diesen Fällen aufgrund der eingereichten Unterlagen und Nachweise.“ Die Anmeldefrist wird für Kandidaten und Kandidatinnen, die obige Bedingungen erfüllen und welche die Diplomprüfung bereits im Jahre 2010 absolvieren möchten, ausnahmsweise bis zum 31. März 2010 verlängert. Entsprechende Anmeldeformulare können über die Internetseite des Prüfungssekretariats (http://www.educaris.ch/dynasite.cfm?dsmid=92321) heruntergeladen werden. Dem Anmeldeformular sind folgende Unterlagen beizulegen: • Auszug aus dem Zentralstrafregister (Original, nicht älter als 6 Monate) • Fotokopie des anerkannten WP-Diploms eines Drittstaates • Bestätigung der/des Arbeitgeber/s bzgl. Status und Tätigkeit als besonders befähigter Revisor (gem. Verordnung vom 15. Juni 1992) • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto Die Prüfungskommission behält sich weitere Rückfragen im Einzelfall vor. Im Weiteren wurde Artikel 6.1 der Wegleitung (Ausschreibung) angepasst, so dass in Zukunft Modul- und Diplomprüfungen in der Regel im «Treuhänder» und über das Internet ausgeschrieben werden (keine Publikation in anderen Tageszeitungen und Zeitschriften mehr). Beat Röthlisberger, Präsident der Prüfungskommission |