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In 2007 hatte das Parlament die Revision des Risikoausgleichs im Bereich der Krankversicherungen beschlossen. Ziel war und ist die stärkere Berücksichtigung des Krankheitsrisikos der Versicherten. Details zum revidierten Risikoausgleich sowie Informationen für die externen Revisionsstellen von Krankenversicherern enthält ein Schreiben der Gemeinsamen Einrichtung KVG. Das Schreiben können Sie hier als Download herunterladen: Link |