Aargau, Basel Region, Bern, Fribourg, Genève, Graubünden und Fürstentum Liechtenstein, Zentralschweiz, Neuchâtel, Ostschweiz, Italienische Schweiz, Vaud, Wallis, Zürich
Die der Sektion angehörenden Kammermitglieder versammeln sich periodisch zur Behandlung von Fach- und Standesfragen, zur Wahrung der Berufsinteressen und zur Pflege der Kollegialität.
Jede Sektion ernennt einen Präsidenten, der ex officio Mitglied der Sektionspräsidenten-Konferenz ist. In dieser Funktion stehen die Sektionspräsidenten untereinander sowie mit dem Geschäftsleitenden Ausschuss und der Geschäftsstelle der Treuhand-Kammer in Verbindung und stellen den gegenseitigen Informationsfluss sicher.



