Die Treuhand-Kammer unterhält eine ständige Geschäftsstelle, die dem Kammerpräsidenten untersteht und vom Direktor geleitet wird. Sie führt die laufenden Geschäfte und unterstützt den Ausschuss des Kammervorstandes sowie die übrigen Kammergremien in deren Funktionen. Grundsätzlich ist in der Geschäftsstelle für jedes Ressort der Treuhand-Kammer eine zuständige Person zu bezeichnen.



